
Zunächst war M Eigetümer des Fahrrads. Er könnte das Eigentum aber gemäß § 929 BGB verloren haben. Dafür müsste er das Fahrrad übergeben und sich mit V über den Eigentumsübergang geeinigt haben. Da M aber minderjährig war, und die Eltern offensichtlich den Vertrag nicht genehmigen wollen, konnte er sich nicht wirksam mit V einigen. Dahe...
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